Jeder von uns kann altersbedingt, durch Krankheit oder einen Unfall pflegebedürftig werden. Grundlegende Dinge, wie die Körperpflege oder die Nahrungsaufnahme, sind dann kurz- oder langfristig nicht mehr alleine zu meistern. Unsere professionellen Pflegekräfte sind ohne lange Wartezeiten für Sie verfügbar, wenn Sie Unterstützung im Alltag benötigen. Das Team vom Pflegedienst Muhr-Hannemann steht Ihnen immer zur Seite, um Ihnen das Leben im häuslichen Bereich zu erleichtern und Sie oder Ihre Angehörigen zu entlasten.
Die Grundpflege wird nach Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) abgrechnet. Sie ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Anspruch auf Grundpflege haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad. Wir informieren Sie gerne!
-Verbandswechsel
- Wundversorgung
- Injektionen
- Katheterisierung
- Stomaversorgung
- Blutdruckkontrolle
- Arzneimittelgabe
- Anziehen von Kompressionsstrümpfen
- Tropfen/Salben bzw. Spülung der Augen und Ohren
- Absaugen des Mund/Rachenraums durch ein entsprechendes Gerät
-Physikalische Maßnahmen
- Einlauf, Klysma, Mikroklyst
Wir unterstützen Angehörige und Verwandte bei der Pflege von Betroffenen oder im Umgang mit Pflegehilfsmitteln. Bei dieser Form der Hilfe geht es in erster Linie darum den Angehörigen das "Rüstzeug" für eine voll umfängliche Pflege zu geben. Während der Übergangszeit stehen wir jederzeit mit Rat und aktiver Hilfestellung zur Verfügung. Auch im Anschluss daran sind wir bei auftretenden Problemen immer kompetenter Ansprechpartner.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei bürokratischen Fragestellungen!
Qualitätsprüfung der PKV am 20.11.2019- Gesamtergebnis 1,0 = Sehr gut! - Mit Freude und Stolz möchten wir Ihnen das Ergebnis der PKV vom November 2019 präsentieren. In allen Bereichen schnitten wir mit der Bestnote 1,0 ab.
Dies ist ein Beleg für die gute Arbeit unseres gesamten Teams und insbesondere unserer Pflegedienstleiterin Melanie Wegner, bei der wir uns nocheinmal herzlich für die geleistete Arbeit und Organisation bedanken möchten. Wir werden auch weiterhin daran arbeiten, diesen hohen Standard zu halten.
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und den Verband der Privaten Krankenversicherung mit seinem Prüfdienst durchgeführt werden. Welche Einrichtungen in Deutschland der Prüfdienst aufsucht, wird jährlich mittels Zufallsverfahren ermittelt. Seit 2011 führt der Prüfdienst der PKV jährlich etwa 3.300 Prüfungen von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten durch („Pflege-TÜV“).